Finanzierung und Förderung

Aufgrund geltender Publizitätsvorschriften muss auf eine Co-Finanzierung der WBV Wittgenstein hingewiesen werden.

Neu gegründete Forstbetriebsgemeinschaften nach dem Bundeswaldgesetz haben die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Verwaltungskosten und Geschäftsausgaben durch Fördergelder finanzieren zu lassen. Diese Förderung kann bis zu zehn Jahren laufen und liegt prozentual zwischen 60% und 30% der Kosten.

Finanziert werden diese Programme durch das Land, den Bund und die EU

 

 

Entwicklung des ländlichen Raums 2014–2020

Die EU-Politik für den ländlichen Raum unterstützt die ländlichen Gebiete der EU dabei, sich den zahlreichen wirtschaftlichen, umweltpolitischen und sozialen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen. Sie wird oft als „zweite Säule“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bezeichnet und ergänzt das System der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe und die Maßnahmen zur Verwaltung der Agrarmärkte („erste Säule“). Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums verfolgt ähnliche Ziele wie andere europäische Struktur- und Investitionsfonds.

Die EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums wird im Zeitraum 2014–2020 in Höhe von 100 Milliarden Euro aus dem Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Jedes EU-Land erhält eine Mittelzuteilung für diesen 7-Jahres-Zeitraum. Dadurch werden öffentliche Investitionen in Höhe von weiteren 61 Milliarden Euro in den Mitgliedsländern angeregt.

 

Im genannten Zeitraum gibt es 118 Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums in den 28 Mitgliedstaaten, darunter 20 nationale Programme, die auf ein Land beschränkt sind. Acht Mitgliedsländer haben sich für zwei oder mehr (regionale) Programme entschieden.

Quelle: https://ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020_de

 

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Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

 

 

 

nrw