FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier sind die bisher am häufigsten gestellten Fragen in Bezug auf eine Mitgliedschaft bzw. einen Beitritt in die WBV Wittgenstein zusammengefasst.

Sollte darüber hinaus noch weitere Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an unseren Geschäftsführer Timo Miss.

 

1.Verliere ich die Entscheidungsgewalt über meine Waldflächen?

Definitiv nicht. Anders als bei einer Waldgenossenschaft entscheidet jeder Waldbesitzer
selbst, ob und wann er einen Einschlag durchführt.

 

2.Habe ich Einfluss auf den Holzkäufer?

Sollte es Präferenzen geben, welches Sägewerk bevorzug beliefert werden soll, kann dieser Wunsch berücksichtigt werden. Sollten keine Angaben gemacht werden, wird das Sägewerk beliefert, welches für das eingeschlagene Sortiment den höchsten Preis zahlt.

 

3.Wenn ich nicht selbst einschlage, habe ich Einfluss auf den Unternehmer, der die Arbeiten durchführt?

Selbstverständlich können Sie einen Wunsch äußern, welcher Unternehmer auf Ihren Flächen arbeiten soll. Sollten Sie keinen Wunsch äußern wird die WBV einen Unternehmer auswählen. Dabei wird auf folgende Dinge Rücksicht genommen:

  • Kosten
  • Aufarbeitungsqualität
  • Verfügbarkeit

 

4.Kann ich mein Holz auch direkt verkaufen?

Ja, Sie können Ihr Holz auch ohne die WBV verkaufen. Es sei denn, Sie nehmen Dienstleistungen wie das Auszeichnen der Bestände oder ähnliches in Anspruch, dann muss die Holzmenge über die WBV vermarktet werden.

 

5.Wer entscheidet über den Wegebau-Euro?

Über den Wegebau-Euro entscheidet jede Region für sich. Sobald eine Region diesen einführen möchte, ist der Einbehalt für die ganze Region bindend. Einzelmitglieder, die nicht über die WBV ihr Holz vermarkten, sind angehalten diese Holzmengen an die WBV zu melden, um den Wegebaueinbehalt berechnen zu können.

 

6. Wo wird das einbehaltene Wegebaugeld ausgegeben?

Für jede Region, welche den Wegebau-Euro erhebt, wird ein gesondertes Wegebaukonto geführt, sodass sichergestellt wird, dass die einbehaltenen Beträge auch in der jeweiligen Region wieder verausgabt werden.

 

7. Wer entscheidet über die Wegebauprojekte?

Der jeweilige Regionalvorstand beschließt nach Rücksprachen und auf Anregung der Waldbesitzer, welche Wegebauprojekte in der Region finanziert werden sollen.

 

8.Wie hoch sind die Kosten für den Holzverkauf über die WBV?

Die Kosten werden über eine Marge beim Holzverkauf gedeckt. Diese Marge ist kostendeckend kalkuliert, wird jedes Jahr aufs Neue geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Höhe der aktuellen Marge wird ihnen auf Anfrage mitgeteilt.